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Immer wieder rufen Bürgerinnen und Bürger nach der Feuerwehr, weil sie in ihrem Garten oder unter dem Dach ein Wespennest entdeckt haben und den Wunsch nach sofortiger und umgehender Vernichtung äußern.
Die Tage, in welchen die Feuerwehrleute mit dicken Imkeranzügen und giftgelben Gartenspritzen jedes gestreifte Insekt inklusive Behausung abgetötet und entfernt haben, sind jedoch vorbei. Auch in diesem Bereich des Umweltschutzes ist das Bewusstsein für die Tierwelt voran geschritten, denn inzwischen stehen bereits ein Großteil der verschiedenen, heimischen Arten an Wespen unter Naturschutz; sämtliche Gattungen an Hornissen ebenfalls. Die zur Umsiedlung oder Beseitigung notwendige Genehmigung für geschützte Arten erteilt die Umweltschutzbehörde des Landratsamts Landsberg am Lech (Tel. 08191/129-320) daher nur noch nach eingehender Prüfung und in absoluten Ausnahmefällen.
Deutsche Wespe
Gemeine Wespe
Die häufig angeführte Begründung, man sei auf Wespenstiche allergisch, ist hierbei nicht ausreichend. Wer allergische Reaktionen auf Insektenstiche zeigt, muss sich generell auf entsprechende Gegenmaßnahmen vorbereiten, da ein Stich überall erfolgen kann. Daher sind für stark betroffene Allergiker die richtigen Medikamente ständig bei sich zu tragen oder im Falle eines Stiches umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Selbst vollständige Immuntherapien werden von den meisten Krankenkassen übernommen. Jedoch sämtliche Wespennester um einen Allergiker herum zu vernichten suchen, ist unmöglich und nicht sinnvoll.
Wird jedoch die Entfernung eines Wespennestes aus besonderen Gründen durch das Landratsamt genehmigt, ist dies immer noch kein Grund für das Eingreifen durch die Feuerwehr: die darf nämlich nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen stehen. So verweisen die Leiter der Feuerwehren im Falle einer Anfrage auf die Gelben Seiten, unter welchen Imker oder Kammerjäger ihre fachkundigen Dienste anbieten. Diese können sich sogar unter Umständen als günstiger heraus stellen, als es nach der Kostensatzung der Feuerwehr notwendig geworden wäre.

Lediglich die Erkenntnis von „Gefahr in Verzug“ rechtfertige einen Einsatz durch die Feuerwehr, sollte zum Beispiel ein Kunstwerk von hohem Sachwert von den Insekten benistet oder angefressen werden, oder sich in der unmittelbaren Nähe von bettlägerigen Patienten ein Nest auftun, und ein gewerbliches Unternehmen nicht erreichbar sein.
Nach einigen aufklärenden Worten zeigen sich die Hilfesuchenden jedoch als verständig, wenn ihnen gezeigt wird, dass die Insekten bei weitem nicht so gefährlich sind wie vielleicht vermutet. So kann man sich durchaus ruhig und behutsam in der Nähe eines Nestes aufhalten und dort sogar etwas Süßes essen: im Bereich von bis zu fünf Metern um das Nest herum suchen die Tiere gar nicht nach Nahrung. Die Aufnahme von Kohlehydraten in Form von zuckerhaltigen Speisen und Getränken erfolgt durch die Tiere in der Regel erst dann, wenn die Arbeitswespen nicht mehr genügend Ungeziefer oder anderes, tierisches Eiweiß als Nahrungsquelle finden. Hierin liegt auch der für den Menschen nützliche, biologische Auftrag der Insekten: sie sind wahre Vernichter von Schädlingen und Ungeziefer, da diese auf ihrem Speiseplan liegen. Wer sich also umsichtig verhält und die nützlichen Insekten nicht reizt, kann auch ohne viel Zutun einen wertvollen Beitrag für die Umwelt zumindest für dieses Jahr leisten: Dass Wespen- und Hornissennester nur für einen Sommer gebaut und bewohnt werden, ist meist unbekannt. Wer also die auch sonst üblichen Regeln beachtet und Wespen nicht reizt, in deren Nähe nicht aufgeregt herum gestikuliert und Getränke, besonders Flaschen, und Speisen, wie vor Fliegen auch, abdeckt oder verschließt, muss keine Angst vor Insekten aller Art haben.
Ein verständiges „Miteinander“ ist daher für beide Parteien von Vorteil...
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